Genossenschaft
= Wirtschaftlicher Verein
- Arten von Genossenschaften
- Förderungsgenossenschaften
- Produktionsgenossenschaften
- Kreditgenossenschaften
- Verkehrsgenossenschaften
- Sonstige Genossenschaften
- Gründung & Einrichtung
- mindestens 7 Genossen mit Satzung (Statut)
- Zusatz e.G. ist Pflicht
- ist eine Juristische Person
- kein Mindestkapital, aber Mindesteinlage von min. 10% je Mitglied
- Organe
- Vorstand (min. 2 Personen)
- Aufsichtsrat (min 3 Personen)
- Generalversammlung:
-> oberste Willensorgen
-> Prüfung der Bilanz
-> Verteilung von Gewinn / Verlust
-> Wahl / Entlassung Aufsichtsrat und Vorstand
Genossenschaft
-> ist nicht auf Gewinn aus, sondern Selbsthilfe der Genossen
-> Gleichberechtigung aller Mitglieder ( nicht Höhe der Kapitalbeteiligung)